Kostenloses Erstgespräch

Ihr Weg zu uns - Büro Essen

Rechtsanwalt Thomas Scuric
Kreuzeskirchstr. 8
45127 Essen

Telefon: 0201-2487888
E-Mail: kontakt@privatinsolvenz-essen.de

Schuldenvergleich

Der außergerichtliche Weg in ein schuldenfreies Leben

Viele Menschen kennen die erdrückenden Auswirkungen, die Schulden mit sich bringen. Unangenehme Schreiben von Inkassounternehmen, schlaflose Nächte und Existenzängste sind nur einige der zahlreichen Folgen, die hohe Zahlungsrückstände verursachen können. Doch aus dem zunächst aussichtslos erscheinenden Dilemma gibt es eine recht unkomplizierte Lösung - die des freiwilligen Schuldenvergleiches.


Ich möchte Ihnen daher hier den Weg des Schuldenvergleiches näher bringen. Durch eine solche Maßnahme können Sie nicht nur eine gerichtliche Insolvenz vermeiden, sondern auch sehr viel schneller Ihre persönliche Entschuldung erreichen. Ein freiwilliger Schuldenvergleich kann nämlich unter gewissen Voraussetzungen schon innerhalb weniger Monate zu einer völligen Entschuldung führen, ohne dabei Ihre persönlichen Verhältnisse offenlegen zu müssen, wie dies bei einer Privatinsolvenz über das örtliche Gericht der Fall ist. Ferner zahlen Sie bei einem Schuldenvergleich nur 50%, 25% oder auch lediglich 10% der Gesamtforderungen zurück.

Vorteile des Schuldenvergleichs

  1. Mit ihm lässt sich eine Insolvenz vermeiden.
  2. Bewahrung Ihrer Privatsphäre
  3. Diskretes, schnell greifendes Verfahren
  4. Einträge in Schufa und Schuldenregister werden schnell entfernt
  5. Kurze Abwicklungsdauer ( dauert in der Regel nur wenige Monate )

Was Sie dazu beitragen müssen

Für einen freiwilligen Schuldenvergleich benötigen Sie kompetente, juristische Hilfe. Als Anwalt bin ich mit dieser komplexen Materie bestens vertraut und stehe Ihnen gerne für ein kostenloses Erstgespräch zur Verfügung. Sie können mich unter der Tel. Nr. 0201/2487888 erreichen oder per Kontaktformular online mit mir Kontakt aufnehmen.


Bitten Sie ferner ein Familienmitglied oder einen guten Freund, Ihnen ein kleines Budget für Ihre Gläubiger zur Verfügung zu stellen. Erläutern Sie Ihre Situation und machen Sie deutlich, dass Sie mit dieser finanziellen Hilfe eine langwierige Insolvenz vermeiden können.


Diese bereitgestellte Summe dient zunächst als Grundlage für einen Teilzahlungsvergleich. Alle notwendigen Verhandlungen mit Ihren Gläubigern werden seitens meiner Anwaltspraxis geführt. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass sich die meisten Gläubiger mit dieser prioritären Lösung einverstanden erklären. Ich kann Sie meistens schon mit 5-30 % der ursprünglichen Forderung abfinden.


Schuldenbereinigungsplan mit Raten

Den Gläubigern ist es sehr wichtig, dass ihnen eine Zahlungsbereitschaft signalisiert wird. Sollten Ihnen keine Einmalzahlung zur Verfügung stehen, versuchen wir, ihnen mit möglichen Ratenzahlungen in Form eines Schuldenbereinigungsplanes entgegen zu kommen. Auch diese Verhandlungen übernehmen wir für Sie, so dass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen. Selbstverständlich achten wir darauf, dass realistische Ratenzahlungen vereinbart werden, die Ihnen helfen, Ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen und dennoch Ihre Lebenshaltungskosten sichern. Stimmen die Gläubiger diesem Schuldenbereinigungsplan zu, müssen Sie die Ratenzahlungen wie festgelegt vornehmen und können so eine private Insolvenz vermeiden. Auch dabei verzichten die Gläubiger auf einen großen Teil ihrer Forderungen.


Gerne prüfen wir in einem kostenlosen Erstgespräch, ob dieses Procedere auch in Ihrem individuellen Fall zum Tragen kommen kann. Bei vielen Menschen lässt sich auf diese Weise innerhalb kurzer Zeit eine Insolvenz vermeiden, ohne dass dafür Gerichte in Anspruch genommen werden müssen.


Stecken auch Sie in der Schuldenfalle, kann ich Ihnen helfen, diesen einfachen und anonymen Weg zu beschreiten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu mir auf für ein kostenloses Erstgespräch. Sie erreichen mich unter Tel 0201/2487888 oder per Kontaktformular.